
Hat eine Bank Urkunden, die sie im Auftrag ihres Kunden entgegennimmt oder ausliefert, auf Echtheit, Gültigkeit oder Vollständigkeit zu prüfen, so haftet sie nur für grobes Verschulden . Werden einer Bank als Ausweis der Person oder zum Nachweis einer Berechtigung ausländische Urkunden vorgelegt, so wird sie sorgfältig prüfen, ob diese zur ....
Gefunden auf
https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/haftung-bei-urkundenpruefung/haftu
Keine exakte Übereinkunft gefunden.